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Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG): Ein Wegweiser für nachhaltige Energie in Gebäuden.

von Harri

von Harri

GEG und der hydraulische Abgleich

Mit einer Vielzahl an innovativen Lösungen helfe ich dir dabei, die Anforderungen des GEG und somit auch des hydraulischen Abgleichs zu erfüllen.

In der heutigen Zeit, in der der Klimawandel und die Energiewende zentrale Themen sind, spielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine entscheidende Rolle. Seit seiner Einführung zielt das GEG darauf ab, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Doch was bedeutet das konkret für Immobilienbesitzer und Bauherren?

Das GEG legt fest, dass Neubauten und Bestandsgebäude bestimmte energetische Standards erfüllen müssen. Dazu gehört unter anderem der Einsatz von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei neuen Heizungsanlagen bis spätestens 2028. Dies fördert nicht nur den Umweltschutz, sondern kann langfristig auch Energiekosten senken.

Für Immobilienbesitzer, die ihre Gebäude auf den neuesten Stand bringen möchten, gibt es viele Möglichkeiten.

Das GEG ist mehr als nur ein Gesetz. Es ist ein Anstoß, unser Denken und Handeln in Richtung Nachhaltigkeit zu verändern.

Hier kommt der hydraulische Abgleich ins Spiel – Besitzer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten müssen ihre Heizungen überprüfen und optimieren lassen. Wenn noch kein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde, ist dieser ebenfalls verpflichtend. Die Frist endet am 30. September 2024.

In Mehrfamilienhäusern mit sechs bis neun Wohneinheiten muss die Gaszentralheizung bis zum 30.09.2024 überprüft und bei Bedarf optimiert werden. Ein hydraulischer Abgleich ist innerhalb dieser Frist verpflichtend, falls er noch nicht erfolgt ist.

Diese Verpflichtung basiert auf der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV), die von Januar bis September 2024 parallel zu den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das Anfang des Jahres in Kraft trat, gilt.

Für große Mehrfamilienhäuser ab zehn Wohneinheiten war der 15.09.2023 der Stichtag. Für kleinere Gebäude oder Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es keine Vorschriften.

Das GEG umfasst auch Regelungen zur Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen. Ab dem 01.10.2024 müssen ältere Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger auf Optimierung geprüft werden (§ 60b GEG). Hier gelten folgende Fristen:

Heizungsanlagen, die nach dem 30.09.2009 installiert wurden, keine Wärmepumpe haben und in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten betrieben werden, müssen innerhalb eines Jahres nach 15 Jahren Betrieb einer Prüfung und Optimierung unterzogen werden.
Heizungsanlagen, die vor dem 01.10.2009 installiert wurden und in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten betrieben werden, müssen bis zum 30.09.2027 geprüft und optimiert werden.

Der hydraulische Abgleich ist somit für jede neu errichtete Heizungsanlage – unabhängig vom Energieträger – gesetzlich vorgeschrieben (§60c GEG). Für ältere Heizungen wird diese Maßnahme nicht ausdrücklich erwähnt.

Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger muss nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten hydraulisch abgeglichen werden. Dazu gehört eine raumweise Heizlastberechnung, eine Optimierung der Heizflächen und die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.

Die Heizungsprüfung wird von Fachleuten aus dem Heizungsbau, Schornsteinfegern oder Energieberatern durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob die Heizungsregelungen optimiert sind und ob ein hydraulischer Abgleich erforderlich ist.

Der hydraulische Abgleich ist eine entscheidende Maßnahme zur Optimierung des Energieverbrauchs, die den Verbrauch um bis zu 15 % senken kann. Beim Abgleich wird ermittelt, wie viel Wärmeleistung notwendig ist und die optimale Vorlauftemperatur eingestellt.

Für staatliche Förderung des hydraulischen Abgleichs kann über das Programm «Heizungsoptimierung» beim BAFA ein Antrag gestellt werden. Optional können größere Wohngebäude einen Kredit bei der KfW Bank über das «KfW-Programm 261» beantragen.

Gut, dass Harri dein digitaler Assistent und Berater schon alles vorbereitet hat:

Mit einer Vielzahl an innovativen Lösungen helfe ich dir dabei, die Anforderungen des GEG und somit auch des hydraulischen Abgleichs zu erfüllen, den Wert deiner Immobilie zu steigern und sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Schau dir unsere Angebote an und erfahre mehr über die passenden Sensoren hier.
Mit intelligenten Thermostaten kannst du die Heizungssteuerung optimieren und den Energieverbrauch deutlich reduzieren. Diese modernen Helfer passen die Temperatur automatisch an die individuellen Bedürfnisse an und sorgen so für ein angenehmes Raumklima bei maximaler Effizienz. Weitere Informationen findest du hier.
Die digitale Verwaltung von Immobilien kann den Überblick über energierelevante Daten erleichtern. So können Effizienzmaßnahmen besser geplant und umgesetzt werden. Schau dir die Möglichkeiten der digitalen Verwaltung hier an.

Mit Harri’s Lösungen kannst du sicherstellen, dass deine Gebäude nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch zukunftssicher und umweltfreundlich sind.

GEG und der hydraulische Abgleich

Mit einer Vielzahl an innovativen Lösungen helfe ich dir dabei, die Anforderungen des GEG und somit auch des hydraulischen Abgleichs zu erfüllen.
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